Ge- & Verbote

Ge- & Verbote

Als Gebotszeichen werden Sicherheitszeichen bezeichnet, die ein bestimmtes Verhalten erlauben oder vorschreiben. Die Piktogramme sind nach DIN 4844-2 und DIN EN ISO 7010 in weiß auf blauem Grund (RAL 5005 Signalblau) gedruckt. Hauptsächlich werden Gebotsschilder im Straßenverkehr, in der Unfallverhütung am Arbeitsplatz und im Bereich Arbeitsschutz verwendet. Dort weisen sie auf zu tragende Schutzeinrichtungen und Verhaltensweisen hin.
 

Das Verbotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das ein Verhalten, durch das Gefahr entstehen kann, untersagt. Die Piktogramme nach DIN 4844-2 und DIN EN ISO 7010 sind schwarz und befinden sich auf einem runden Schild mit weißem Hintergrund, rotem Rand (RAL 3001 Signalrot) und einem roten Querbalken (von links oben nach rechts unten), der das Piktogramm durchstreicht. Für das Zusatzzeichen der jeweiligen Gefährdung werden Piktogramme verwendet, die auf den verbotenen Gegenstand, bzw. auf die verbotene Handlung eindeutig hinweisen. Verbotszeichen ohne ein Zusatzzeichen sind nicht zulässig.


Gebotsschilder

Gebotsschilder

Gebotsschilder fordern zu Verhaltenweisen auf, die der Sicherheit der eigenen und anderer Personen dienen.

Gebotskombischilder

Gebotskombischilder

Gebotskombischilder, welche sowohl mit einem Piktogramm illustriert und einem Text versehen sind.

Verbotsschilder

Verbotsschilder

Verbotsschilder weisen auf Gefahren und Verhaltensweisen hin, die es zu vermeiden gilt. 

Verbotskombischilder

Verbotskombischilder

Verbotskombischilder, welche sowohl mit einem Piktogramm illustriert und einem Text versehen sind.