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Es gibt diverse Vorschriften und Prüf-Anlässe: DGUV3, DGUV4, BGI, VDI und viele Vorschriften mehr, regeln die Notwendigkeit von elektrischen Prüfungen, Betriebsmittelprüfungen usw. Bei uns erhalten Sie viele Prüfplaketten zur Kennzeichnung der geprüften Geräte und Betriebsmittel.
Einfach unter Prüfplaketten (Link) stöbern, finden, bestellen!
Falls Sie kein passendes Etikett finden, finden wir es für Sie: einfach individuell anfragen: Link
Der Baum kann im Winter noch als gesund durchgehen, aber mit dem Fisch stimmt definitiv etwas nicht…Vielleicht ist eine Chemikalie der Klasse GHS-09, des einzigen Symbols der GHS in der Kategorie „Umweltgefahren“, ins Wasser geraten.
In dieser Kategorie kann es angezeigt sein, das Signalwort „Achtung“ zum Symbol hinzuzuziehen. Schauen Sie doch mal bei der BAUA nach, wie Sie die Symbole verwenden müssen: https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/Poster/GHS-01.pdf?__blob=publicationFile&v=17
Nur mal so am Rande: wir sind übrigens eine Druckerei, keine Anwaltskanzlei. Wir möchten Sie hier mit unserer leichten, und hoffentlich unterhaltsamen Art, über unsere Produkte informieren. Wir führen ausdrücklich keine Rechtsberatung durch. Informieren Sie sich über die Vorschriften zur Kennzeichnung Ihrer Produkte auf den offiziellen Seiten und Quellen, die hier auch teilweise von uns verlinkt werden. Für individuellen rechtlichen Rat, fragen Sie am besten Ihren Haus- und Hofadvokaten!
Abgebildet: ein Torso. Nein, nicht einfach ein Torso; irgendeine Art von Explosion findet darin statt… das sieht nicht gesund aus – und das ist wohl auch beabsichtigt. Die Abschnitte dieses GHS-Kapitels lesen sich wie eine unheimliche Horror-Thriller-Serie… Sensibilisierung der Atemwege, Keimzellenmutagenität, Karzinogenität, Reproduktionstoxizität, und so weiter.
Da fällt nicht mal uns ein lockerer Spruch ein. Also: Vorsicht mit solchen Stoffen. Details und alle unheimlichen Überschriften der Gefahrenklasse finden Sie unter https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Gefahrstoffe/Einstufung-und-Kennzeichnung/Kennzeichnungselemente/Gefahrenpiktogramme-und-Signalwoerter.html
Und wenn Sie Stoffe kennzeichnen möchten, die dieses Symbol verdienen, dann bestellen Sie die Etiketten unter:
Bestehen besonders schwere Gefahren, ist das Symbol mit dem Signalwort „Gefahr“ zu kennzeichnen, ist die Gefahr nur etwas erhöht, reicht auch das Signalwort „Achtung“. Schon oft empfohlen, aber noch lange nicht abgenutzt: der Link zur Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), wo es ein übersichtliches Plakat zu allen GHS-Symbolen und ihren Signalworten gibt: https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/Poster/GHS-01.pdf?__blob=publicationFile&v=17
Nur mal so am Rande: wir sind übrigens eine Druckerei, keine Anwaltskanzlei. Wir möchten Sie hier mit unserer leichten, und hoffentlich unterhaltsamen Art, über unsere Produkte informieren. Wir führen ausdrücklich keine Rechtsberatung durch. Informieren Sie sich über die Vorschriften zur Kennzeichnung Ihrer Produkte auf den offiziellen Seiten und Quellen, die hier auch teilweise von uns verlinkt werden. Für individuellen rechtlichen Rat, fragen Sie am besten Ihren Haus- und Hofadvokaten!
Immer wenn ich dieses Symbol sehe, frage ich mich, was man mir da zurufen will?! Wahrscheinlich etwas in der Art: „Achtung, giftig!“. Wir bleiben also in der Welt der gesundheitsgefährdenden Chemikalien – zumindest wenn es nach dem GHS-System geht.
Dieses Symbol wird immer dann verwendet, wenn eine akute Toxizität besteht. Es kann eine Reizwirkung auf die Haut, Augenreizung oder eine spezifische Zielorgan-Toxizität gemeint sein. Bestehen besonders schwere Gefahren, ist das Symbol mit dem Signalwort „Gefahr“ zu kennzeichnen, ist die Gefahr nur etwas erhöht, reicht auch das Signalwort „Achtung“. Eine genaue Aufstellung, wann welche Piktogramm/Signalwort-Kombination zu verwenden ist, finden Sie hier:
https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/Poster/GHS-01.pdf?__blob=publicationFile&v=17
Bestellungen können Sie hier loswerden:
Nur mal so am Rande: wir sind übrigens eine Druckerei, keine Anwaltskanzlei. Wir möchten Sie hier mit unserer leichten, und hoffentlich zuweilen unterhaltsamen Art, über unsere Produkte informieren. Wir führen ausdrücklich keine Rechtsberatung durch. Informieren Sie sich über die Vorschriften zur Kennzeichnung Ihrer Produkte auf den offiziellen Seiten und Quellen, die hier auch teilweise von uns verlinkt werden. Für individuellen rechtlichen Rat, fragen Sie am besten Ihren Haus- und Hofadvokaten!
Den alten Seefahrern unter uns ist klar: wenn dieses Symbol gehisst wird, ist ‚Schluss mit Lustich‘.
Der GHS-06-Totenkopf mit gekreuzten Knochen meint zwar keine Gefahren durch Freibeuter, jedoch ist auch mit Stoffen unter diesem Symbol nicht zu spaßen: es besteht akute Toxizität. Umgangssprachlich heißt das: total giftig und mitunter lebensgefährlich. Und, dass mit dieser Gefahrstoff-Kategorie nicht zu spaßen ist, zeigt auch, dass hier nur der Signalwort-Zusatz „Gefahr“, bzw. „Danger“ zulässig ist. „Achtung, ein bisschen giftig“ gibt es damit offiziell nicht.
Schon oft empfohlen, aber noch lange nicht abgenutzt: der Link zur Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), wo es reichlich weiterführende Informationen zu allen GHS-Symbolen gibt:
https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/Poster/GHS-01.pdf?__blob=publicationFile&v=17
Bestellungen können Sie hier abgeben:
Ach so: wir sind übrigens eine Druckerei, keine Anwaltskanzlei. Wir möchten Sie hier mit unserer leichten, und hoffentlich unterhaltsamen Art, über unsere Produkte informieren. Wir führen ausdrücklich keine Rechtsberatung durch. Informieren Sie sich über die Vorschriften zur Kennzeichnung Ihrer Produkte auf den offiziellen Seiten und Quellen, die hier auch teilweise von uns verlinkt werden. Für individuellen rechtlichen Rat, fragen Sie am besten Ihren Haus- und Hofadvokaten!
Also, wer bei diesem Symbol nicht Angst um seine heile Haut bekommt… Das letzte Symbol in der Reihe der physikalischen Gefahren – zumindest im GHS-Verständnis. Ab der nächsten Woche nehmen wir uns der Gesundheitsgefahren an. Aber nun erstmal zum heutigen Schwerpunkt: GHS-05, die Ätzwirkung!
Stoffe, die mit diesen Reagenzgläsern und dem dazugehörigen Lochfraß, gekennzeichnet sind, sind echt ätzende Gesellen. Alles wird angegriffen: Oberflächen, Metalle. Haut und Augen können sogar schwer verätzt werden. Um das zu verhindern, muss das GHS 05 Symbol auf die ätzenden Stoffe, bzw. deren Verpackung. Auch ein Signalwort wie „Achtung“ oder „Gefahr“ kann geboten sein. Gleich mal auf dem übersichtlichen Poster der BAUA nachsehen, wie das Symbol zu verwenden ist: https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/Poster/GHS-01.pdf?__blob=publicationFile&v=17
A pros pros: Mit unseren Gebotsschildern weisen Sie Ihre Mitarbeiter auch gleich auf die richtige Schutzausrüstung für den Umgang mit ätzenden Stoffen hin! Ein paar Handschuhe gefällig?
Und immer dran denken: wir sind eine Druckerei, keine Anwaltskanzlei. Wir möchten Sie hier mit unserer leichten, und hoffentlich zuweilen unterhaltsamen Art, über unsere Produkte informieren. Wir führen ausdrücklich keine Rechtsberatung durch. Informieren Sie sich über die Vorschriften zur Kennzeichnung Ihrer Produkte auf den offiziellen Seiten und Quellen, die hier auch teilweise von uns verlinkt werden. Für individuellen rechtlichen Rat, fragen Sie am besten Ihren Haus- und Hofadvokaten!
Haben Sie auch einen Kollegen, dem Sie ohne zu zögern das „Unter Druck“-Schild anheften könnten? Dann holen Sie sich am besten professionelle Unterstützung zur Verbesserung der Arbeitskultur. Wir können da wärmstens die Beratung von www.pb-stange.de empfehlen.
Sollten Sie jedoch mit Gasflaschen handeln, hantieren oder experimentieren, dann bestellen Sie gleich die Gefahrstoffaufkleber der GHS 04 – Gase unter Druck. Diese gibt es bei Bedarf auch gleich mit dem passenden Signalwort. In dieser GHS-Klasse ist zwar nur das Signalwort „Achtung“ vorgesehen – aber sei es drum: sollten Sie etwas Anderes schreiben wollen, fertigen wir auch dies nach Ihren individuellen Vorgaben an!
Ach so: wir sind übrigens eine Druckerei, keine Rechtsanwälte. Wir möchten Sie hier mit unserer leichten und hoffentlich zuweilen unterhaltsamen Art, über unsere Produkte informieren. Wir führen ausdrücklich keine Rechtsberatung durch. Informieren Sie sich für die Kennzeichnung Ihrer Produkte auf den offiziellen Seiten und Quellen, die teilweise von uns verlinkt werden. Für individuellen rechtlichen Rat, fragen Sie am besten Ihren Haus- und Hofadvokaten!
Der Transport- und Logistiksektor wächst und wächst. Unser Wirtschafssystem erfordert offensichtlich eine Menge Bewegung von Gütern im Land! Das Statistische Bundesamt erfasste für die Jahre 2016 – 2018 die deutsche Transportleistung und gibt die Ergebnisse in Milliarden Tonnenkilometern (tkm) an; also eine Angabe darüber, wie viele Kilometer, die zum jeweils vollen Tonnengewicht zusammengefasste Ladung, in Deutschland zurücklegte.
Insgesamt wurden allein im Jahr 2018 knapp 500 MILLIARDEN Tonnenkilometer erfasst. – „Vom LKW gefallene“ z.B. Elektronikartikel werden hier übrigens nicht mitgerechnet ;-)
All diese transportierten Güter bestehen nicht nur aus ungefährlichen Materialien – Im Jahr 2017 wurden rund 310 Millionen Tonnen Gefahrgüter auf den Transportwegen von A nach B verbracht. Absoluter Spitzenreiter ist dabei die Gefahrstoffklasse 3 des Global Harmonisierten Systems. Von den kennzeichnungspflichtigen Materialien fielen allein 210 Millionen Tonnen auf die Gefahrklasse mit dem „brennenden Kreis“, also auf brandgefährliche oxidierende Gase - auch als GHS 03 bekannt.
So viele Tonnen an Gefahrstoffen wollen erst einmal deklariert sein. Kein Problem, mit unseren Gefahrstoffaufklebern!
Zirkusbesucher der älteren Generation werden sich jetzt vielleicht fragen, ob der Tiger auf dem Schild vergessen wurde – ja Kinder: es gab Zeiten in denen wilde Raubtiere durch brennende Reifen geschickt wurden. Diese Zeiten sind zum Glück vorbei und wir können wieder zurück zum Thema kommen: GHS 03.
Das Symbol der GHS-03 wird zur Kennzeichnung von entzündend wirkenden Stoffen verwendet – und da hört der Spaß auf. Gefäße mit diesem Symbol enthalten oxidierende Feststoffe, Gase oder Flüssigkeiten. Oxidierend heißt, dass ein Brand ausgelöst oder verstärkt werden kann, wenn diese Stoffe mit Sauerstoff, Landläufig auch „Luft“ genannt, in Berührung kommen.
Bestehen besonders schwere Gefahren, ist das Symbol mit dem Signalwort „Gefahr“ zu kennzeichnen, ist die Gefahr nur etwas erhöht, reicht auch das Signalwort „Achtung“. Schon oft empfohlen, aber noch lange nicht abgenutzt: der Link zur Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), wo es mannigfaltige weiterführende Informationen zu allen GHS-Symbolen gibt: https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/Poster/GHS-01.pdf?__blob=publicationFile&v=17
Ach so: wir sind übrigens eine Druckerei, keine Rechtsanwälte. Wir möchten Sie hier mit unserer leichten und hoffentlich zuweilen unterhaltsamen Art, über unsere Produkte informieren. Wir führen ausdrücklich keine Rechtsberatung durch. Informieren Sie sich für die Kennzeichnung Ihrer Produkte auf den offiziellen Seiten und Quellen, die teilweise von uns verlinkt werden. Für individuellen rechtlichen Rat, fragen Sie am besten Ihren Haus- und Hofadvokaten!
Das Gute am GHS-System: Man muss kein Chemiker sein, um zu verstehen, dass bei einer abgebildeten Flamme Vorsicht geboten ist. Vielleicht zündet man seine Zigarette doch lieber nicht in der Nähe von Produkten mit diesem Symbol an?!
Auch die GHS-02 weist auf physikalische Gefahren hin. Jetzt noch einmal tief durchatmen, denn die Liste der Verwendungsarten ist lang: Entzündbare Gase, Aerosole, Flüssigkeiten, Feststoffe und Gemische, sowie Stoffe und Gemische welche sich selbst erhitzen, entzünden oder zersetzen können, müssen mit diesem schnittigen Symbol versehen werden.
Langweilige Details zu Gefahrenklassen und –kategorien der GHS 02 finden Sie bei:
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Gefahrstoffe/Einstufung-und-Kennzeichnung/_functions/Physikalische-Gefahren-Flamme.html
Unter einer ganzen Reihe von Voraussetzungen, ist das GHS-02-Symbol mit einem Signalwort zu kombinieren. In Rahmen unserer Möglichkeiten, stellen wir dies in aller Kürze zusammen: Signalwort „Gefahr“: Extrem entzündbares Gas welches sich mit oder ohne Luftkontakt spontan entzünden kann oder unter erhöhtem Druck/Temperatur explosionsartig reagieren kann. Aber auch Gase ohne Starallüren, welche einfach entzündbar sind, wollen mit der GHS-02-Flamme gekennzeichnet werden. Ähnliches gilt für Aerosole, Flüssigkeiten und Feststoffe. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat zur Übersicht ein tolles Poster gestaltet, falls Sie also mehr Details lesen wollen, klicken Sie doch einfach mal hier:
https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/Poster/GHS-01.pdf?__blob=publicationFile&v=17
Und wenn Sie nun genügend Informationen über entzündliche, selbsterhitzungsfähige Chemikalien gelesen haben, dann bestellen Sie Ihre Etiketten gleich hier:
Wir sagen es nicht gern, aber es gibt tatsächlich auch Abschnitte in den physikalischen Gefahrenkategorien, die kein Piktogramm erfordern... Zum Glück können Sie aber auch die Signalworte ohne Piktogramm, in Deutsch und Englisch, als Blatt- oder Rollenware, in unserem Shop erwerben!
Ach so: wir sind übrigens eine Druckerei, keine Rechtsanwälte. Wir möchten Sie hier mit unserer leichten und hoffentlich zuweilen unterhaltsamen Art, über unsere Produkte informieren. Wir führen ausdrücklich keine Rechtsberatung durch. Informieren Sie sich für die Kennzeichnung Ihrer Produkte auf den offiziellen Seiten und Quellen, die teilweise von uns verlinkt werden. Für individuellen rechtlichen Rat, fragen Sie am besten Ihren Haus- und Hofadvokaten!