Schilder für die Abfallsammelstelle: Gemäss der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) vom 18. April 2017 haben Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen die Abfallfraktionen jeweils getrennt zu sammeln und zu befördern sowie nach Massgabe des § 8 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen. Hier bieten wir Ihnen die wichtigsten Kennzeichnungen für Ihre Abfallsammelbehälter an.