a) die begaste Güterbeförderungseinheit (CTU) wurde belüftet, um schädliche Konzentrationen des Begasungsmittels abzubauen, und
b) die begasten Güter oder Werkstoffe wurden entladen.
Dieses Schild ist erhältlich als witterungsbeständiger Aufkleber mit geschlitztem Trägerpapier zur leicheren Verarbeitung, oder als Magnetfolie, die sich sehr gut für den wiederkehrenden Einsatz eignet. Das Lieferformat entspricht den gesetzlichen Vorschriften (ADR) von 40 x 30 cm.
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