Schild "Diese Einheit ist begast"

Artikel-Nr.: GL-BEG

Eine begaste Güterbeförderungseinheit (CTU) muss an jedem Zugang an einer von Per­sonen, welche die Güterbeförderungseinheit (CTU) öffnen oder betreten, leicht einsehbaren Stelle mit einem Warnkennzeichen versehen sein. Das vor­geschriebene Warnkennzeichen muss so lange auf der Güterbeförderungseinheit (CTU) verbleiben, bis folgende Vorschriften erfüllt sind:

a) die begaste Güterbeförderungseinheit (CTU) wurde belüftet, um schädliche Konzen­trationen des Begasungsmittels abzubauen, und

b)  die begasten Güter oder Werkstoffe wurden entladen.

Dieses Schild ist erhältlich als witterungsbeständiger Aufkleber mit geschlitztem Trägerpapier zur leicheren Verarbeitung, oder als Magnetfolie, die sich sehr gut für den wiederkehrenden Einsatz eignet. Das Lieferformat entspricht den gesetzlichen Vorschriften (ADR) von 40 x 30 cm.

 

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