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Der Transport- und Logistiksektor wächst und wächst. Unser Wirtschafssystem erfordert offensichtlich eine Menge Bewegung von Gütern im Land! Das Statistische Bundesamt erfasste für die Jahre 2016 – 2018 die deutsche Transportleistung und gibt die Ergebnisse in Milliarden Tonnenkilometern (tkm) an; also eine Angabe darüber, wie viele Kilometer, die zum jeweils vollen Tonnengewicht zusammengefasste Ladung, in Deutschland zurücklegte.
Insgesamt wurden allein im Jahr 2018 knapp 500 MILLIARDEN Tonnenkilometer erfasst. – „Vom LKW gefallene“ z.B. Elektronikartikel werden hier übrigens nicht mitgerechnet ;-)
All diese transportierten Güter bestehen nicht nur aus ungefährlichen Materialien – Im Jahr 2017 wurden rund 310 Millionen Tonnen Gefahrgüter auf den Transportwegen von A nach B verbracht. Absoluter Spitzenreiter ist dabei die Gefahrstoffklasse 3 des Global Harmonisierten Systems. Von den kennzeichnungspflichtigen Materialien fielen allein 210 Millionen Tonnen auf die Gefahrklasse mit dem „brennenden Kreis“, also auf brandgefährliche oxidierende Gase - auch als GHS 03 bekannt.
So viele Tonnen an Gefahrstoffen wollen erst einmal deklariert sein. Kein Problem, mit unseren Gefahrstoffaufklebern!
Das Gute am GHS-System: Man muss kein Chemiker sein, um zu verstehen, dass bei diesem Symbol Vorsicht geboten ist. Besser werfen wir unserem Kollegen derart gekennzeichnete Pakete, nicht einfach zu!
GHS-01 gehört zur Gruppe der physikalischen Gefahren durch explosive Gemische, bzw. Stoffe und Erzeugnisse, mit enthaltenem Explosivstoff. Diese Gefahrenklasse ist in ganze sieben Unterkategorien unterteilt. Folgende Produkte werden von der GHS 01 erfasst:
„Explosive und pyrotechnische Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, welche nach den Gefahrgutvorschriften als explosiv gelten (Klasse 1 für die Beförderung), sowie instabile Stoffe und Gemische (thermisch instabil und/oder zu empfindlich für eine normale Handhabung, Beförderung und Verwendung).“
Quelle: www.umweltbundesamt.de
Das Symbol der „explodierenden Bombe“ ist unter bestimmten Voraussetzungen mit den Signalworten „Gefahr“ oder „Achtung“ zu kombinieren. Und wie der Zufall es so will: Bei Bedarf finden Sie alle gebräuchlichen Größen und Symbol/Text Kombinationen in unserem Shop!
P.s.: Ach so, die Voraussetzungen für die Verwendung des Signalwortes „Gefahr“ sind:
P.p.s.: Das Signalwort „Achtung“ ist zu verwenden, wenn Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke (Kod. H204) besteht.
Eine wirklich erschöpfende Übersicht über Einstufung, Kennzeichnung und die Gefahrenhinweise des GHS in der EU finden Sie hier: https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/Poster/GHS-01.pdf?__blob=publicationFile&v=17
und hier https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/Poster/GHS-02.pdf?__blob=publicationFile&v=17
Wir sind übrigens eine Druckerei, keine Rechtsanwälte. Wir möchten Sie hier mit unserer leichten und hoffentlich zuweilen unterhaltsamen Art, über unsere Produkte informieren. Wir führen ausdrücklich keine Rechtsberatung durch. Informieren Sie sich für die Kennzeichnung Ihrer Produkte auf den offiziellen Seiten und Quellen, die teilweise von uns verlinkt werden. Für individuellen rechtlichen Rat, fragen Sie am besten Ihren Haus- und Hofadvokaten!