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GHS-09 Schläft diese Fisch-Art an der Wasseroberfläche?

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Der Baum kann im Winter noch als gesund durchgehen, aber mit dem Fisch stimmt definitiv etwas nicht…Vielleicht ist eine Chemikalie der Klasse GHS-09, des einzigen Symbols der GHS in der Kategorie „Umweltgefahren“, ins Wasser geraten.

In dieser Kategorie kann es angezeigt sein, das Signalwort „Achtung“ zum Symbol hinzuzuziehen. Schauen Sie doch mal bei der BAUA nach, wie Sie die Symbole verwenden müssen: https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/Poster/GHS-01.pdf?__blob=publicationFile&v=17

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Nur mal so am Rande: wir sind übrigens eine Druckerei, keine Anwaltskanzlei. Wir möchten Sie hier mit unserer leichten, und hoffentlich unterhaltsamen Art, über unsere Produkte informieren. Wir führen ausdrücklich keine Rechtsberatung durch. Informieren Sie sich über die Vorschriften zur Kennzeichnung Ihrer Produkte auf den offiziellen Seiten und Quellen, die hier auch teilweise von uns verlinkt werden. Für individuellen rechtlichen Rat, fragen Sie am besten Ihren Haus- und Hofadvokaten!

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GHS–08 gruseligstes Symbol im GHS-System

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Abgebildet: ein Torso. Nein, nicht einfach ein Torso; irgendeine Art von Explosion findet darin statt… das sieht nicht gesund aus – und das ist wohl auch beabsichtigt. Die Abschnitte dieses GHS-Kapitels lesen sich wie eine unheimliche Horror-Thriller-Serie… Sensibilisierung der Atemwege, Keimzellenmutagenität, Karzinogenität, Reproduktionstoxizität, und so weiter. 

Da fällt nicht mal uns ein lockerer Spruch ein. Also: Vorsicht mit solchen Stoffen. Details und alle unheimlichen Überschriften der Gefahrenklasse finden Sie unter https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Gefahrstoffe/Einstufung-und-Kennzeichnung/Kennzeichnungselemente/Gefahrenpiktogramme-und-Signalwoerter.html

Und wenn Sie Stoffe kennzeichnen möchten, die dieses Symbol verdienen, dann bestellen Sie die Etiketten unter:

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Bestehen besonders schwere Gefahren, ist das Symbol mit dem Signalwort „Gefahr“ zu kennzeichnen, ist die Gefahr nur etwas erhöht, reicht auch das Signalwort „Achtung“. Schon oft empfohlen, aber noch lange nicht abgenutzt: der Link zur Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), wo es ein übersichtliches Plakat zu allen GHS-Symbolen und ihren Signalworten gibt: https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/Poster/GHS-01.pdf?__blob=publicationFile&v=17

Nur mal so am Rande: wir sind übrigens eine Druckerei, keine Anwaltskanzlei. Wir möchten Sie hier mit unserer leichten, und hoffentlich unterhaltsamen Art, über unsere Produkte informieren. Wir führen ausdrücklich keine Rechtsberatung durch. Informieren Sie sich über die Vorschriften zur Kennzeichnung Ihrer Produkte auf den offiziellen Seiten und Quellen, die hier auch teilweise von uns verlinkt werden. Für individuellen rechtlichen Rat, fragen Sie am besten Ihren Haus- und Hofadvokaten!

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GHS–04 Da steht aber jemand mächtig unter Druck!

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Haben Sie auch einen Kollegen, dem Sie ohne zu zögern das „Unter Druck“-Schild anheften könnten? Dann holen Sie sich am besten professionelle Unterstützung zur Verbesserung der Arbeitskultur. Wir können da wärmstens die Beratung von www.pb-stange.de empfehlen. 

GHS04
 

Sollten Sie jedoch mit Gasflaschen handeln, hantieren oder experimentieren, dann bestellen Sie gleich die Gefahrstoffaufkleber der GHS 04 – Gase unter Druck. Diese gibt es bei Bedarf auch gleich mit dem passenden Signalwort. In dieser GHS-Klasse ist zwar nur das Signalwort „Achtung“ vorgesehen – aber sei es drum: sollten Sie etwas Anderes schreiben wollen, fertigen wir auch dies nach Ihren individuellen Vorgaben an! 
 

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Ach so: wir sind übrigens eine Druckerei, keine Rechtsanwälte. Wir möchten Sie hier mit unserer leichten und hoffentlich zuweilen unterhaltsamen Art, über unsere Produkte informieren. Wir führen ausdrücklich keine Rechtsberatung durch. Informieren Sie sich für die Kennzeichnung Ihrer Produkte auf den offiziellen Seiten und Quellen, die teilweise von uns verlinkt werden. Für individuellen rechtlichen Rat, fragen Sie am besten Ihren Haus- und Hofadvokaten!

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GHS 01 Gleich knallt es! Die „explodierende Bombe“

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Das Gute am GHS-System: Man muss kein Chemiker sein, um zu verstehen, dass bei diesem Symbol Vorsicht geboten ist. Besser werfen wir unserem Kollegen derart gekennzeichnete Pakete, nicht einfach zu!
 

GHS01_explosive_Stoffe_Blog


GHS-01 gehört zur Gruppe der physikalischen Gefahren durch explosive Gemische, bzw. Stoffe und Erzeugnisse, mit enthaltenem Explosivstoff. Diese Gefahrenklasse ist in ganze sieben Unterkategorien unterteilt. Folgende Produkte werden von der GHS 01 erfasst:

„Explosive und pyrotechnische Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, welche nach den Gefahrgutvorschriften als explosiv gelten (Klasse 1 für die Beförderung), sowie instabile Stoffe und Gemische (thermisch instabil und/oder zu empfindlich für eine normale Handhabung, Beförderung und Verwendung).“ 
Quelle: www.umweltbundesamt.de

Das Symbol der „explodierenden Bombe“ ist unter bestimmten Voraussetzungen mit den Signalworten „Gefahr“ oder „Achtung“ zu kombinieren. Und wie der Zufall es so will: Bei Bedarf finden Sie alle gebräuchlichen Größen und Symbol/Text Kombinationen in unserem Shop

P.s.: Ach so, die Voraussetzungen für die Verwendung des Signalwortes „Gefahr“ sind:

  • instabil, explosiv (Kod. H200), 
  • Explosiv; Gefahr der Massenexplosion (Kod. H201), 
  • Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke (Kod. H202)
  • Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke (Kod. H203)

P.p.s.: Das Signalwort „Achtung“ ist zu verwenden, wenn Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke (Kod. H204) besteht.

 

Eine wirklich erschöpfende Übersicht über Einstufung, Kennzeichnung und die Gefahrenhinweise des GHS in der EU finden Sie hier:  https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/Poster/GHS-01.pdf?__blob=publicationFile&v=17 
und hier https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/Poster/GHS-02.pdf?__blob=publicationFile&v=17


Wir sind übrigens eine Druckerei, keine Rechtsanwälte. Wir möchten Sie hier mit unserer leichten und hoffentlich zuweilen unterhaltsamen Art, über unsere Produkte informieren. Wir führen ausdrücklich keine Rechtsberatung durch. Informieren Sie sich für die Kennzeichnung Ihrer Produkte auf den offiziellen Seiten und Quellen, die teilweise von uns verlinkt werden. Für individuellen rechtlichen Rat, fragen Sie am besten Ihren Haus- und Hofadvokaten!

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GHS – was heißt das?

Die Abkürzung „GHS“ steht für „Globally Harmonised System“, oder auf Deutsch: „global harmonisiertes System“. Aber welches System wurde da global harmonisiert? Um diese Frage soll es im heutigen Blog-Beitrag gehen!

GHS-Blog-KV

Die Globalisierung bringt wirtschaftliche Entwicklungen mit sich, die es in der Umsetzung für Unternehmen schwierig machen, sich an die (richtigen) Regeln zu halten. Was muss der internationale Verkauf und Versand früher für ein Chaos gewesen sein?! Seit 2003 haben wir zum Glück, global einheitliche Zeichen und Vorschriften, um Chemikalien zu kennzeichnen und zu versenden. Gesundheits- und Umweltschutz sollten durch das neue System verbessert werden.

Die Europäische Union hat das GHS im Jahr 2009 mit der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) umgesetzt. Da es uns zu mühsam ist, das Werk abzuschreiben, finden Sie bei Bedarf alle Informationen beispielsweise unter dem Link: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/das_neue_einstufungs-und_kennzeichnungssystem_ghs_neu.pdf

Kurz zusammengefasst unterscheidet das GHS-System zwischen physikalischen Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren. Für die jeweiligen Gefahren werden Symbole verwendet, welche zum Teil durch Text ergänzt werden, um besonders schwere Gefährdungen hervorzuheben.

Sind Chemikalien (Stoffe und Gemische) Ihr Geschäft, dann müssen Sie eine Einstufung der potenziellen schädlichen Wirkung vornehmen, um entscheiden zu können, mit welchen Symbolen das Produkt gekennzeichnet werden muss. Und was sollen wir sagen? „Es ist kompliziert…“. Die GHS-Symbole sind auch nicht unbedingt Einzelgänger. Daher ist es eine gute Idee, wenn Sie sich bei den offiziellen Quellen, zum Beispiel Ämtern, darüber informieren, welche Symbole Sie wie für sich einzusetzen haben.

In den nächsten Wochen werden wir uns die einzelnen Symbole vornehmen und deren Verwendung genauer begutachten – wir freuen uns auf ein Wiederlesen!

Ach so: wir sind übrigens eine Druckerei, keine Anwaltskanzlei. Wir möchten Sie hier, mit unserer leichten und zuweilen unterhaltsamen Art, über unsere Produkte informieren. Wir führen ausdrücklich keine Rechtsberatung durch. Informieren Sie sich für die Kennzeichnung Ihrer Produkte auf den offiziellen Seiten und Quellen, die auch teilweise von uns verlinkt werden. Für individuellen rechtlichen Rat, fragen Sie am besten Ihren Haus- und Hofadvokaten!

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Versandvorschriften

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In Zeiten des „Social Distancing“ und geschlossenen Läden des Einzelhandels, steigt die Anzahl von versendeten Waren. Dabei sollten natürlich weiterhin die Versandvorschriften eingehalten werden. In unseren Kategorien GHSGefahrgut und Versand & Transport finden Sie alles, was das Paket begehrt. >> Wussten Sie zum Beispiel, dass jede Gerätschaft mit darin enthaltener Lithium-Ionen-, oder Lithium-Metall-Batterie als Gefahrgut mit einem vorgegebenen Etikett versehen werden muss? Suchen Sie gleich in unserem Shop nach GL-10-02 für Lithium-Ionen-Batterien oder GL-11-02 für Lithium-Metall-Batterien in Ausrüstung.
   

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